AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Godesberger Schlüsseldienst Samson, Inhaber: Oliver Samson , Stand 01.04.2015 im folgenden nur noch Schlüsseldienst genannt.

1. Grundsätze

Der Schlüsseldienst liefert und montiert ausschließlich zu diesen Bedingungen. Sie sind für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend. Davon abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen der Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen sowie von Arbeitsleistungen gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenarbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Schlüsseldienst schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für alle weiteren Käufe des Kunden, die nach dem ersten zu diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag durchgeführt werden. Hat der Schlüsseldienst die Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, ab dem sie im Ladengeschäft ausgelegt sind. Der Schlüsseldienst führt zur Konzept- und Angebotserstellung auf Kundenwunsch Aufmassarbeiten und Vor-Ort-besprechungen bei Kunden durch. Diese Arbeiten werden im Raum Bonn-Bad Godesberg kostenlos durchgeführt. Bei Oertsterminen außerhalb von Godesberg wird vorerst die Arbeitszeit berechnet, im Auftragsfall, werden diese Kosten jedoch komplett gutgeschrieben.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Der Vertrag kommt nach Bestätigung eines Angebotes durch den Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung vom Schlüsseldienst zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung / Arbeitsleistung unter diesen Bedingungen zustande. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die im Angebot gemachten Angaben sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung oder dem Angebot gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages , sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Schlüsseldienstes, gleiches gilt für Urheber- und andere gewerbliche Schutzrechte. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Lieferzeit

Der Schlüsseldienst wird sich nach besten Kräften bemühen, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten; der Schlüsseldienst übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. Schadenersatzansprüche kann der Kunde aus verzögerten oder unterbliebenen Lieferungen nur herleiten, wenn dem Schlüsseldienst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Kann der Schlüsseldienst die Lieferzeit durch unvorhergesehene, für den Schlüsseldienst nicht beeinflussbare Umstände, die mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können ( höhere Gewalt oder Zulieferprobleme ), nicht einhalten, verlängert sich der Liefertermin angemessen um den Zeitraum solcher Hindernisse, sofern die Leistung nicht endgültig unmöglich ist.

4. Versand, Arbeitsleistung, Gefahrenübergang und Abnahme
Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager. Der Schlüsseldienst ist zu Teillieferungen und Teilarbeitsleistungen berechtigt. Die Gefahr geht in jedem Fall mit Versendung auf den Kunden über. Der Warenversand erfolgt per versicherten Paket bzw. Nachnahme Paket nach Wahl des Schlüsseldienstes. Die Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Ankunft der Ware oder Beendigung der Arbeitsleistung am Bestimmungsort schriftlich gerügt werden. Der Schlüsseldienst behält sich vor, Sendungen ohne vorherige Ankündigung per Nachnahme zu versenden.

5. Preise und Zahlungen
Die Preise gelten ab Ladengeschäft Bonn-Bad Godesberg zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht schon gesondert ausgewiesen wurde. Rechnungen sind nach Erhalt sofort fällig. Hat der Kunde nach 30 Tagen eingegangener Wertstellung nicht gezahlt, schuldet er dem Schlüsseldienst ab dem Tage der Rechnungsstellung mindestens 7% Verzugszinsen. Der Schlüsseldienst ist berechtigt Rechnungen nach der 1. Erinnerung an ein Inkassobüro oder Anwalt abzugeben, entstehende Kosten gehen zu 100% auf den Schuldner über. Unsere Mitarbeiter sind gehalten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort zu kassieren. Sie sind gehalten nur Bargeld in Euro Währung anzunehmen. Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr gelten die Vertragsbedingungen unserer Vertragsfirma. Rechnungen unter 25,- € netto Warenwert werden grundsätzlich mit einem Bearbeitungszuschlag von 10,- € netto versehen. Ladenverkäufe unter 25,- € brutto sind ausschließlich per Barzahlung zu begleichen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen Kosten Eigentum des Schlüsseldienstes. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Lieferung an Weiterverkäufer.

7. Sonderbestellungen, Schlüssel, Schließanlagen  und Ladenverkäufe
Der Schlüsseldienst behält sich das Recht zur 3 maligen Ausbesserung bei Reklamationen vor. Ein Reklamationsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Rohlinge selbst besorgt, Schlüssel abgebrochen oder verbogen als Muster vorlegt werden,  oder der Schlüssel eine Codierung oder Wegfahrsperre hat, der Musterschlüssel kein Original mehr war. Schließanlagen sind vor Auftragserteilung auf alle Schließungen und Mengen hin zu prüfen, Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Geöffnete Ware verpflichtet zum Kauf und kann nicht umgetauscht werden. Reduzierte, und/oder extra gefertigte Kundenware (Sonderanfertigung) sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Gravurschilder müssen direkt bei der Übergabe bzw. nach Erhalt kontrolliert werden. Eine spätere Reklamation ist nicht möglich.

Lieferungen nach Auftrag bzw. auf Lieferschein: Der Schlüsseldienst rechnet Lieferungen und Leistungen lediglich mit Lieferschein ab, wenn ein vorab schriftlich eingegangener Auftrag vorliegt. Mündliche Absprachen können nicht auf Lieferschein durchgeführt werden, es sei denn, es gibt eine vorab geregelte Sondervereinbarung.

8. Firmenstand, Sitz und Homepage
Der Schlüsseldienst hat seinen Sitz in 53173 Bonn, Plittersdorferstraße 28. Inhaber des Godesberger Schlüsseldienst Samson ist Oliver Samson. Die Homepages lauten www.samson-bonn.de sowie www.Lasergravuren-Bonn.de und sind nur zu Informationszwecken eingerichtet. Eine Vertragsgrundlage stellt sie nicht dar. Die AGB´s auf diesen Seiten sind bindend.

9. Haftung / Entsorgung / Gerichtsstand
Für entstandene Schäden bei Türöffnungen gleich welcher Art übernimmt der Schlüsseldienst keinerlei Haftung. Für Arbeitsleistungen hat der Schlüsseldienst eine Haftpflicht und Betriebsvielschutzversicherung abgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Schlüsseldienst grundsätzlich nur bis netto Auftragshöhe des erteilten Auftragswertes. Die Entsorgung von Verpackungen und demontierten Teilen werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Kunden. Gerichtsstand ist Bonn.