Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Godesberger Schlüsseldienst Samson, Inhaber: Oliver Samson, Stand 01.04.2015 — im Folgenden „Schlüsseldienst“ genannt.

1. Grundsätze

Der Schlüsseldienst liefert und montiert ausschließlich zu diesen Bedingungen. Sie sind für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend. Davon abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen der Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen sowie von Arbeitsleistungen gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenarbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Schlüsseldienst schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für alle weiteren Käufe des Kunden. Der Schlüsseldienst führt zur Konzept- und Angebotserstellung auf Kundenwunsch Aufmaßarbeiten und Vor-Ort-Besprechungen durch. Diese Arbeiten werden im Raum Bonn-Bad Godesberg kostenlos durchgeführt. Bei Ortsterminen außerhalb von Godesberg wird vorerst die Arbeitszeit berechnet; im Auftragsfall werden diese Kosten komplett gutgeschrieben.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Der Vertrag kommt nach Bestätigung eines Angebotes durch den Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung vom Schlüsseldienst zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung oder Arbeitsleistung unter diesen Bedingungen zustande. Geringe Abweichungen von der Beschreibung oder dem Angebot gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum des Schlüsseldienstes. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Lieferzeit

Der Schlüsseldienst wird sich nach besten Kräften bemühen, vereinbarte Liefertermine einzuhalten; eine Garantie wird hierfür nicht übernommen. Schadenersatzansprüche kann der Kunde aus verzögerten oder unterbliebenen Lieferungen nur herleiten, wenn dem Schlüsseldienst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Kann die Lieferzeit durch unvorhergesehene, nicht beeinflussbare Umstände nicht eingehalten werden, verlängert sich der Liefertermin angemessen um den Zeitraum solcher Hindernisse, sofern die Leistung nicht endgültig unmöglich ist.

4. Versand, Arbeitsleistung, Gefahrenübergang und Abnahme

Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager. Der Schlüsseldienst ist zu Teillieferungen und Teilarbeitsleistungen berechtigt. Die Gefahr geht mit Versendung auf den Kunden über. Der Warenversand erfolgt per versichertem Paket beziehungsweise Nachnahmepaket nach Wahl des Schlüsseldienstes. Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Ankunft der Ware oder Beendigung der Arbeitsleistung schriftlich gerügt werden.

5. Preise und Zahlungen

Die Preise gelten ab Ladengeschäft Bonn-Bad Godesberg zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen wurde. Rechnungen sind nach Erhalt sofort fällig. Unsere Mitarbeiter sind gehalten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort zu kassieren. Bei bargeldlosem Zahlungsverkehr gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. Rechnungen unter 25 Euro netto Warenwert werden grundsätzlich mit einem Bearbeitungszuschlag von 10 Euro netto versehen. Ladenverkäufe unter 25 Euro brutto sind ausschließlich per Barzahlung zu begleichen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller entstandenen Kosten Eigentum des Schlüsseldienstes. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Lieferung an Weiterverkäufer.

7. Sonderbestellungen, Schlüssel, Schließanlagen und Ladenverkäufe

Der Schlüsseldienst behält sich das Recht zur dreimaligen Ausbesserung bei Reklamationen vor. Ein Reklamationsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seine Rohlinge selbst besorgt, Schlüssel abgebrochen oder verbogen als Muster vorgelegt werden, der Schlüssel eine Codierung oder Wegfahrsperre hat oder der Musterschlüssel kein Original mehr war. Schließanlagen sind vor Auftragserteilung auf alle Schließungen und Mengen hin zu prüfen; Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Geöffnete Ware verpflichtet zum Kauf und kann nicht umgetauscht werden. Reduzierte oder extra gefertigte Kundenware und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.

8. Firmenstand, Sitz und Homepage

Der Schlüsseldienst hat seinen Sitz in 53173 Bonn, Plittersdorfer Straße 28. Inhaber des Godesberger Schlüsseldienst Samson ist Oliver Samson. Die Internetangebote dienen Informationszwecken und stellen keine eigenständige Vertragsgrundlage dar.

9. Haftung, Entsorgung und Gerichtsstand

Für entstandene Schäden bei Türöffnungen gleich welcher Art übernimmt der Schlüsseldienst keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Arbeitsleistungen besteht eine Haftpflicht- und Betriebsschutzversicherung. Die Entsorgung von Verpackungen und demontierten Teilen wird gesondert berechnet und geht zu Lasten des Kunden. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Bonn.